Berlin Terms & Conditions of Business (German)
Berlin Terms & Conditions of Business (German)
The Mill Berlin GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen The Mill Berlin GmbH Rosa-Luxemburg Strasse 14, 10178 Berlin, Deutschland („The Mill“) und dem Kunden, soweit dieser kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit The Mill nicht ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.2 In diesen AGB haben die folgenden Begriffe die jeweils folgende Bedeutung:
„Vertrag“ bezeichnet das Angebot, diese AGB und jegliche Dienstleistungsverträge.
„Kunde“ bezeichnet die Personen, Firmen, Gesellschaften oder sonstige Unternehmen, welche The Mill mit der Erbringung der Leistungen (im Sinne nachstehender Definition) nach Maßgabe des Vertrages beauftragt haben.
„Kundenmaterialien“ bezeichnet jegliche Güter, Produkte und Materialien in jeglicher Form (einschließlich aller geistigen Schutzrechte daran), welche dem Kunden von The Mill zur Nutzung im Zusammenhang mit dem Vertrag geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller Masterbänder, Filmnegative, Tonbänder, Videobänder, visueller Bilder und Töne gleich auf welchem Medium.
„Vertrauliche Information“ bezeichnet die Informationen, die The Mill dem Kunden (in jeglicher Form, einschließlich mündlicher, schriftlicher, elektronischer, physischer oder visueller Form oder auf Band oder Diskette) bezüglich des Vertrages und der Werke von Zeit zu Zeit überlässt, sowie das gesamte Know-how, alle Geschäftsgeheimnisse, taktische, wissenschaftliche, statistische, finanzielle, wirtschaftliche oder technische Informationen jeglicher Art, die dem Kunden gegenüber von The Mill offengelegt werden, gleich ob diese vor Abschluss des Vertrages durch die Parteien bestanden oder danach entstehen, einschließlich aller Kopien, Reproduktionen, Duplikate oder Notizen in jeglicher Form.
„Dienstleistungsvertrag“ bezeichnet jegliche späteren Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen, die von The Mill und dem Kunden nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossen werden.
„Geistige Schutzrechte“ bezeichnet Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Datenbankrechte, Designrechte, Persönlichkeitsrechte, Patente, Warenzeichen, Dienstleistungszeichen, Rechte (eingetragen oder nicht eingetragen) an Designs, Anmeldungen für alles Vorstehende, Handels- oder Geschäftsnamen und Typografierechte, Know-how, geheime Formeln und Verfahren, Lieferanten- und Kundenlisten und sonstige geschützte Kenntnisse und Informationen, Internetdomainnamen, Rechte zum Schutz des Firmenwertes und der Reputation und alle geistigen Schutzrechte und Schutzformen von ähnlicher Art wie alles Vorstehende oder mit ähnlicher Wirkung an jedem beliebigen Ort der Welt und alle Rechte aufgrund von Lizenzen und Genehmigungen in Bezug auf in dieser Definition erwähnte Rechte und Schutzformen.
„Angebot“ bezeichnet ein Angebot, welches von The Mill für an den Kunden zu erbringende Leistungen vorgelegt wird.
„Leistungen“ sind die von The Mill für den Kunden nach Maßgabe des Vertrages zu erbringenden Leistungen und umfassen die Werke (gemäß nachstehender Definition), welche sich aus den Leistungen ergeben.
„Geistige Schutzrechte von The Mill“ bezeichnet alle Rechte, einschließlich der Geistigen Schutzrechte, an (i) der/den für The Mill geschützten Software, Bibliotheken, Maschinen, Unterprogrammen, Entwicklungswerkzeugen und Mitteln (als Quellcode oder Objektcode), einschließlich zugrunde liegender Modelle, Rigging, Animationsdaten und aller bereits bestehender geistiger Schutzrechte daran, welche jeweils von allgemeiner Nutzbarkeit oder Anwendbarkeit in VFX sind und vor Abschluss des Vertrages durch die Parteien bestanden oder unabhängig von dem Vertrag entwickelt wurden; und an (ii) jeglichen sonstiger Materialien gleich welcher Form (einschließlich Dokumente, Informationen, Daten und Software), welche vor Abschluss des Vertrages durch die Parteien bestanden oder unabhängig von dem Vertrag entwickelt wurden.
„Umsatzsteuer“ bezeichnet die Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie jegliche Steuer, welche der Umsatzsteuer ähnelt oder entspricht und in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland erhoben wird, und jegliche ähnliche oder Umsatzsteuer, welche diese ersetzt oder zusätzlich dazu eingeführt wird.
„Werke“ bezeichnet die Produkte und Materialien, die von The Mill für den Kunden nach Maßgabe des Vertrages geschaffen, entwickelt und hergestellt werden.
1.3 Überschriften, die in diesen Bedingungen verwendet werden, dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Bedingungen oder betreffen deren Auslegung.
1.4 Jegliche Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist eine Bezugnahme auf deren jeweils aktuelle Form.
VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Leistungen werden nach Maßgabe dieser Bedingungen, eines Angebots und jeglicher späterer Dienstleistungsverträge unter Ausschluss aller mündlicher oder schriftlicher Bestimmungen, die der Kunde anwenden möchte, erbracht, außer soweit von den Parteien schriftlich anderweitig vereinbart.
2.2 Diese AGB ergänzen die Angebote und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen gehen die Dienstleistungsverträge den Regelungen der AGB vor. Der Kunde und The Mill können einen Dienstleistungsvertrag abschließen, welcher zwischen den Parteien eine separate verbindliche Vereinbarung darstellt und diese Bedingungen (mit eventuellen notwendigen Änderungen) beinhaltet. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unvereinbarkeit zwischen diesen Bedingungen und einem späteren Dienstleistungsvertrag haben diese Bedingungen Vorrang.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 The Mill stellt dem Kunden für die zu erbringenden Leistungen zu den vereinbarten Zeiten die vereinbarten Preise in Rechnung.
3.2 The Mill ist dazu berechtigt, angebotene Preise anzupassen, falls aus folgenden Gründen zusätzliche Kosten entstehen oder voraussichtlich entstehen werden:
3.2.1 Die Kundenmaterialien (oder ein Teil dessen) sind nach angemessener Auffassung von The Mill signifikant mangelhaft, etwa in unpassender Weise formatiert (oder in anderer Weise formatiert, als The Mill deren Erhalt vernünftiger Weise erwarten darf) oder von ungeeigneter Qualität für die branchenübliche Verarbeitung;
3.2.2 Informationen, die von dem Kunden oder einem Dritten, dessen sich der Kunde im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bedient, im Zusammenhang mit dem Vertrag und den zu erbringenden Leistungen, sind unrichtig oder unvollständig oder geben The Mill kein vollständiges und richtiges Bild der zu erbringenden Leistungen und/oder der erforderlichen Zeit und Ressourcen; oder
3.2.3 nicht unerhebliche nachträgliche Änderungen der Anforderungen für die Leistungen oder Werke durch den Kunden oder einen Dritten; oder
3.3 Vorbehaltlich der Ziffer 3.4 und außer soweit von The Mill schriftlich vereinbart, sind alle von The Mill erstellten Rechnungen innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar und jegliche Zwischenrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
3.4 The Mill ist berechtigt, Zahlung in Raten zu verlangen und/oder Zahlung aller Beträge zu verlangen, die The Mill in Bezug auf Werke, die vor der Lieferung der Werke zur Verfügung zu stellen sind, zustehen.
3.5 Der Kunde zahlt alle The Mill geschuldete Beträge vollständig und ohne Abzüge. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur befugt mit Forderungen, die The Mill schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Die Zahlung aller Beträge darf nur in der Währung, in der sie in Rechnung gestellt werden, erfolgen und unterliegt keinerlei Abzügen oder Kosten.
3.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist The Mill dazu berechtigt, unbeschadet jeglicher sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe die weitere Erbringung der Leistungen fristlos einzustellen und Zinsen auf ausstehende Zahlungen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
3.8 Alle aufgrund dieses Vertrages zahlbaren Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und jeglicher sonstiger Abgaben und Steuern, welche (falls und soweit anwendbar) von dem Kunden in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Weise und Höhe zahlbar sind.
3.9 Der Kunde zahlt jegliche Quellensteuer oder sonstige ähnliche Steuern, die für die Leistungen gelten oder in sonstiger Weise aufgrund Gesetzes von Zahlungen des Kunden an The Mill nach Maßgabe dieses Vertrages abzuziehen sind. Sollte der Kunde dazu verpflichtet sein, einen solchen Einbehalt oder einen solchen Abzug für Steuern vorzunehmen, zahlt der Kunde einen zusätzlichen Betrag in der Höhe, die sicherstellt, dass The Mill den vollständigen Betrag frei von jeglichen Steuern oder sonstigen Abzügen oder Einbehalten erhält, den The Mill erhalten hätte, wenn kein Einbehalt oder Abzug vorgeschrieben wäre. Der Kunde hält The Mill von allen Kosten, Ansprüche, Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) und/oder Verfahren frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit solchen Zahlungen ergeben. Der Kunde und The Mill werden einander bei Anfragen der zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit Quellensteuern oder sonstigen ähnlichen Steuern unterstützen, und stellen einander jegliche Informationen oder Dokumente und alle relevanten Genehmigungen oder Bevollmächtigungen zur Verfügung, welche die zuständigen Steuerbehörden angemessener Weise verlangen.
ERFÜLLUNG UND LIEFERUNG
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Zeitangaben die in einem Angebot oder Dienstleistungsvertrag im Hinblick auf die Leistungen und die Übergabe der Werke angegeben werden, von The Mill nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
4.2 Ungeachtet einer Vereinbarung zwischen The Mill und dem Kunden über verbindliche Zeitangaben zur Leistungserbringung hängt die Zeit für die Erbringung der Leistungen oder Übergabe der Werke in jedem Fall von dem unverzüglichen Erhalt aller notwendigen Informationen, Materialien (einschließlich Kundenmaterialien), endgültiger Weisungen und/oder Zustimmungen des Kunden ab. Jegliche Änderungen seiner Anforderungen durch den Kunden und/oder der Eintritt von Umständen gemäß Ziffer 3.2 können zu einer Verzögerung der Leistung oder Lieferung führen, für welche The Mill nicht haftet, es sei denn, The Mill hätte diese Änderungen zu vertreten.
4.3 Im Fall elektronischer Lieferung der Werke erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass:
4.3.1 die elektronische Lieferung kein vollständig sicheres Kommunikationsmedium ist und dass ein unbefugter Dritter die elektronisch zu liefernden Werke abfangen, verfälschen oder löschen kann; und
4.3.2 die elektronische Lieferung von Drittanbietern und Datenträgern, über welche The Mill keine Kontrolle hat, abhängen kann.
4.4 Mit Ausnahme eines entsprechenden Vertretenmüssens von The Mill ist The Mill gegenüber dem Kunden und keinem Dritten nicht verantwortlich oder haftbar für:
4.4.2 jegliche verspätete Lieferung oder den Nichterhalt von elektronisch zu liefernden Werken;
4.4.3 jegliche Verluste oder Schäden (einschließlich Datenverluste), welche sich daraus ergeben, dass eine Person unbefugten Zugang zu elektronisch zu liefernden Werken erlangt;
4.4.4 die Nutzung oder Offenlegung von Daten, die ein Dritter dadurch erlangt, dass ein Dritter unbefugten Zugang zu elektronisch zu liefernden Werken erlangt; und
4.4.5 Verluste oder Schäden, die sich aus einer Fehlfunktion von Geräten und/oder Software, die zur Bewirkung und/oder zum Erhalt von elektronisch zu liefernden Werken verwendet werden, oder sich daraus ergeben, dass Viren, Würmer, logische Bomben, Zeitschlösser, Zeitbomben, Trojanische Pferde und/oder Bugs eingebracht werden.
GEISTIGES EIGENTUM
5.1 The Mill (oder deren Drittlizenzgeber) ist und bleibt Inhaber des Geistigen Eigentums von The Mill und ist nicht verpflichtet, dieses auf den Kunden zu übertragen.
5.2 In dem Fall, dass The Mill im Verlaufe der Erbringung der Leistungen (einschließlich jeglicher Verarbeitung oder Herstellung von Materialien für den Kunden) irgendwelche Techniken oder Know-how entdeckt oder entwickelt, stehen alle Rechte an solchen Techniken und Know-how The Mill zu und stellen im Verhältnis zum Kunden Geistiges Eigentum von The Mill dar.
5.3 The Mill behält das Eigentum und den Besitz sowie alle Rechte (einschließlich aller geistigen Schutzrechte) an allen Originalcharakterdesigns, Ideen oder Konzepten, die von The Mill in Bezug auf den Vertrag vorgestellt oder geschaffen werden, außer soweit von den Parteien schriftlich anderweitig vereinbart. Wenn der Kunde zur Nutzung solcher Originalcharakterdesigns, Ideen oder Konzepte für irgendeinen Zweck eine Lizenz benötigt, so einigen die Parteien sich schriftlich nach Maßgabe eines Angebots und/oder eines anschließenden Dienstleistungsvertrages auf die Bedingungen einer solchen Lizenz.
5.4 Vorbehaltlich der vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.3 sowie jeglicher sonstiger aufgrund eines Angebots oder Dienstleistungsvertrages vereinbarter Bestimmungen gehen das Eigentum und alle geistigen Schutzrechte an den Werken (ausschließlich des Geistigen Eigentums von The Mill) erst auf den Kunden über, wenn der Kunde alle aufgrund des Vertrages fälligen und zahlbaren Beträge an The Mill gezahlt hat. Soweit dies erforderlich ist, können die Parteien Bestimmungen für die Lizenz für das in den Werken enthaltene geistige Eigentum von The Mill (oder von Teilen dessen) vereinbaren, um es dem Kunden zu ermöglichen, den Nutzen aus den Werken zu ziehen.
5.5 Der Kunde gewährt hiermit The Mill eine zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, kostenlose Lizenz zur Nutzung der Kundenmaterialien, soweit dies für The Mill und/oder ihre Lieferanten erforderlich ist, um die Leistungen und die Werke zu erbringen.
5.6 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass geistige Schutzrechte, welche an den von The Mill für die Erbringung der Leistungen verarbeiteten Materialien bestehen oder diesen zugrunde liegen und/oder in den Werken verkörpert sind, Dritten zustehen können und dass die Nutzung der Werke durch den Kunden stets voraussetzt, dass der Kunde jegliche und sämtliche erforderlichen Lizenzen und Zustimmungen der Inhaber der jeweiligen zugrundeliegenden Rechte erlangt.
VERTRAULICHKEIT
6.1 Soweit gegenüber dem Kunden vertrauliche Informationen offengelegt werden, erkennt der Kunde an, dass diese vertraulichen Informationen vertraulich offengelegt wurden, erheblichen Wert haben können und für The Mill von erheblicher Bedeutung sind.
6.2 Der Kunde erkennt des Weiteren an, dass The Mill in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit von vertraulichen Informationen keinerlei Zusicherungen abgibt, außer soweit mit The Mill schriftlich vereinbart.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich dazu, die vertraulichen Informationen einschließlich des The Mill-spezifischen Geistigen Eigentums und des bestehenden und/oder nicht unmittelbar einem Projekt zugeordneten Geistigen Eigentums („Background IP“) von The Mill, welches dem Kunden gemäß Ziffer 5 zur Verfügung gestellt wird, vollständig vertraulich zu behandeln und gegenüber keinem Dritten offen zu legen. Außer soweit ausdrücklich durch diesen Vertrag erlaubt, darf der Kunde die vertraulichen Informationen in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von The Mill nutzen, weder insgesamt noch teilweise kopieren, ändern oder anpassen, wobei diese Genehmigung von The Mill nach freiem Ermessen erteilt oder verweigert werden kann.
6.4 Der Kunde darf die vertraulichen Informationen nur für die in dem Vertrag vorgesehenen Zwecke und für keinen anderen Zweck nutzen. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen gegenüber seinen Organmitgliedern, Arbeitnehmern und Vertretern, gegenüber welchen die Offenlegung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag notwendig ist, offenlegen, wobei der Kunde sicherstellen muss, dass die Organmitglieder, Arbeitnehmer und Vertreter die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 6 beachten, und der Kunde haftet für jeglichen Verstoß dagegen durch diese Personen.
6.5 Der Kunde verletzt diese Ziffer 6 nicht, wenn er vertrauliche Informationen offenlegt soweit diese Offenlegung aufgrund Gesetzes, Verordnung oder Anordnung einer zuständigen Behörde erforderlich ist, vorausgesetzt The Mill erhält soweit möglich eine angemessene Vorankündigung der beabsichtigten Offenlegung und angemessene Gelegenheit, dagegen vorzugehen.
6.6 Der Kunde erkennt an, dass jegliche Verletzung seiner Vertraulichkeitsverpflichtungen aus dieser Ziffer 6 für The Mill zu nicht wiedergutzumachendem und nicht zu bezifferndem Schaden führen würde und dass The Mill dazu berechtigt ist, (unbeschadet jeglicher sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, die The Mill vertraglich oder gesetzlich zustehen) einstweiligen und/oder endgültigen Rechtsschutz gegen eine tatsächliche oder drohende Verletzung dieser Ziffer 6 durch den Kunden oder in Bezug darauf zu beantragen und zu erlangen.
6.7 Auf schriftliche Aufforderung gibt der Kunde jegliche und sämtliche schriftlichen Dokumente oder Materialien, welche vertrauliche Informationen enthalten, zusammen mit allen Kopien davon an The Mill zurück oder vernichtet diese nach Wahl von The Mill, und falls The Mill dies verlangt, gibt der Kunde bei Rückgabe der Dokumente oder Materialien gegenüber The Mill zudem eine verbindliche eidesstattliche Erklärung ab, durch die er bestätigt, dass der Kunde nach bestem Wissen und Gewissen alle seine Verpflichtungen aus dieser Ziffer 6 erfüllt hat.
6.8 Die Verpflichtung des Kunden, die vertraulichen Informationen vertraulich und sicher zu behandeln, gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
BEENDIGUNG UND ÄNDERUNG
7.1 Außer soweit in einem Angebot oder Dienstleistungsvertrag anderweitig bestimmt, läuft dieser Vertrag mit Fertigstellung der danach zu erbringenden Leistungen ab.
7.2 Unbeschadet der Ziffer 7.3 bedarf eine vorzeitige Beendigung des Vertrages der schriftlichen Zustimmung von The Mill. Die Erteilung der Zustimmung beeinträchtigt in keiner Weise das Recht von The Mill, von dem Kunden vollständigen Ersatz für jegliche Verluste oder Ausgaben, die sich aus einer solchen Beendigung des Vertrages ergeben, zu erlangen.
7.3 Ungeachtet der Ziffer 7.2 und unbeschadet jeglicher sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, die The Mill zustehen, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung gegenüber The Mill den Vertrag (und jegliche danach zu erbringenden Leistungen) beenden, wobei in dem Fall, dass die Erklärung The Mill:
7.3.1 weniger als 24 Stunden vor dem Datum für die Erbringung oder den Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen (der „Zieltag“) zugeht, The Mill dazu berechtigt ist, dem Kunden den gesamten in dem Angebot oder dem betreffenden Dienstleistungsvertrag angegebenen Preis zu berechnen, oder, falls keiner angegeben ist, den für den Kunden zu berechnenden Betrag aufgrund der am Zieltag geltenden Preisliste von The Mill zu berechnen; oder
7.3.2 weniger als fünf Arbeitstage, aber mehr als 24 Stunden vor dem geltenden Zieltag zugeht, The Mill dazu berechtigt ist, dem Kunden die Hälfte des in dem Angebot oder betreffenden Dienstleistungsvertrages angegebenen vollständigen Preises zu berechnen, oder, falls keiner angegeben ist, die Hälfte des für den Kunden geltenden Betrages aufgrund der am Zieltag geltenden Preisliste von The Mill zu berechnen,
in jedem Fall dem Umstand entsprechend, dass The Mill voraussichtlich nicht dazu in der Lage ist, innerhalb der angegebenen Zeitrahmen einen Auftrag für die Leistungen zu erlangen und/oder die für den Auftrag des Kunden bereitgestellten Ressourcen neu zuzuteilen; dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass The Mill ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.
7.4 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für The Mill liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (i) trotz Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages mindestens dreißig Tage in Verzug ist oder (ii) in Vermögensverfall gerät. Im Übrigen gilt § 314 BGB.
7.5 Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, die über das Ende des Vertrages hinaus gelten sollen (einschließlich Ziffer 6 (Vertraulichkeit) und Ziffer 8 (Haftung und Entschädigung), bleiben ungeachtet der Beendigung oder des Ablaufs des Vertrages vollständig wirksam und in Kraft.
HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
8.1 The Mill haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von The Mill oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Soweit The Mill im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt auch, soweit der Kunde Ersatz nutzloser Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung verlangt. The Mill haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, The Mill hätte vorsätzlich gehandelt. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Personenschäden oder im Rahmen der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Die Empfehlungen und Vorschläge von The Mill in Bezug auf die Nutzung der Werke werden nach bestem Wissen gemacht, jedoch obliegt es dem Kunden selbst, sich von der Eignung der Werke für seine eigenen Zwecke zu überzeugen. Dementsprechend haftet The Mill außer im Falle anderweitiger Vereinbarung nicht dafür, dass die Werke für einen bestimmten Zweck geeignet sind, auch wenn dieser Zweck in dem Angebot angegeben ist, soweit gesetzlich zulässig.
VERSICHERUNG
9 Der Kunde obliegt es, zu jeder Zeit für wirksamen Versicherungsschutz durch namhafte Versicherer in dem Umfang zu sorgen, der erforderlich ist, um den Kunden gegen jeden Verlust und jede Haftung zu schützen, welche ihm aufgrund des Vertrages entstehen können, einschließlich Versicherung zum Schutz des Kunden gegen Schäden oder Verluste, für welche The Mill nach diesen Bedingungen nicht haftet, und zum Schutz des Kunden gegen zufällige Verluste, Schäden oder Zerstörung von Kundenmaterialien oder sonstigen Materialien jeglicher Art, die von dem Kunden an The Mill geliefert werden, solange sich diese im Besitz oder Gewahrsam von The Mill befinden. The Mill kann bei Vorliegen berechtigten Interesses zu jeder Zeit verlangen, dass der Kunde Kopien oder Versicherungszertifikate oder sonstige Nachweise seiner Beachtung dieser Ziffer vorweist.
LAGERUNG VON KUNDENMATERIALIEN
10.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er Sicherheitskopien aller The Mill übergebener Kundenmaterialien besitzt. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Kundenmaterialien im Besitz von The Mill richtet sich nach Ziffer 8.1.
10.2 Gemäß vorstehender Ziffer 9 obliegt dem Kunden, alle Kundenmaterialien gegen alle Risiken in Höhe ihres vollständigen Wertes zu versichern.
10.3 Der Kunde teilt The Mill innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Bestätigung eines Angebots bzw. Dienstleistungsvertrages die Einzelheiten für die Rückgabe der Kundenmaterialien mit. Falls der Kunde The Mill nicht die Einzelheiten für die Rückgabe der Kundenmaterialien mitteilt, übersendet The Mill die Kundenmaterialien nach Fertigstellung der Leistungen in ihr Archiv und The Mill ist dazu berechtigt, dem Kunden angemessene Lagerungsgebühren dafür zu berechnen.
10.4 Wenn Kundenmaterialien geliefert werden oder von dem Kunden spezielle Anweisungen erteilt werden, übernimmt The Mill keine Haftung für eine Minderung der Qualität der Leistungen, welche durch Mängel oder Fehler dieser Kundenmaterialien oder durch deren fehlende Eignung oder durch die Nutzung der Kundenmaterialien durch The Mill oder durch die Beachtung spezieller Anweisungen des Kunden verursacht wird.
MITWIRKUNG DES KUNDEN UND ZUGANG ZU/NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN UND GERÄTE VON THE MILL
11.1 Der Kunde ist alleine verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass alle Informationen, Ratschläge und Empfehlungen, welche The Mill unmittelbar oder mittelbar von dem Kunden oder den Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern oder Vertretern des Kunden gegeben werden, zutreffend, richtig und geeignet sind. Die Annahme oder Nutzung solcher Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen durch The Mill begrenzt in keiner Weise die Verantwortung des Kunden hierfür, außer soweit The Mill speziell schriftlich vereinbart, eine solche Verantwortung zu übernehmen.
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass sein Personal (einschließlich seiner Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter und Vertreter), welches Zugang zu Räumlichkeiten hat, die von The Mill genutzt werden oder in welchen sich Geräte von The Mill befinden, zu jeder Zeit:
11.2.1 alle Regeln, Grundsätze und Vorschriften, die in den jeweiligen Räumlichkeiten gelten, beachtet, einschließlich aller Gesundheits- und Sicherheitsregeln sowie jeglicher Regeln über die Nutzung von Geräten und/oder Einrichtungen in den betreffenden Räumlichkeiten;
11.2.2 vertrauliche Informationen, welche der betreffenden Person in Folge ihrer Anwesenheit in den betreffenden Räumlichkeiten bekannt werden, vertraulich behandelt und nicht offenlegt oder mitteilt oder nutzt.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
12.1 The Mill ist berechtigt, die Werke auf ihrer/ihren Website(s), sozialen Medien, Blog(s), in Angeboten an Dritte, im Zusammenhang mit geeigneten Branchenpreisen oder in jeglicher sonstiger Weise nach freier Ermessensentscheidung von The Mill ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zu publizieren, zu bewerben und zu vermarkten.
12.2 Der Kunde gewährt hiermit The Mill eine räumlich und zeitlich unbeschränkte und kostenlose Lizenz zur Nutzung der Werke für die Zwecke gemäß Ziffer 12.1 und zu dem Zweck, dass The Mill ihr Geschäft in jeglicher ihr geeignet erscheinenden Weise fördert.
DATENSCHUTZ
Beide Parteien werden die für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Details bezüglich der Datenverarbeitung durch The Mill sind hier abrufbar: [please insert link to Site Policy].
KORRUPTION UND GELDWÄSCHE
14 Der Kunde beachtet alle Gesetze in Bezug auf die Bekämpfung der Bestechung, Korruption und Geldwäsche und stellt sicher, dass seine Organmitglieder, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter oder Vertreter diese bei Abschluss und Durchführung des Vertrages ebenfalls beachten.
15 (frei geblieben)
HÖHERE GEWALT
16 Falls Leistungen durch behördliches Handeln, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, Streiks, Ausfall von Maschinen oder Geräten, Unfall, Brand oder sonstige Ursachen außerhalb ihres Einflussbereichs verhindert, verzögert oder in irgendeiner Weise gestört werden (höhere Gewalt), kann jede Partei die Erfüllung des Vertrages einstweilen einstellen. Dauert die höhere Gewalt mehr als dreißig Tage an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
SUBUNTERNEHMER
17 The Mill ist dazu berechtigt, einen oder mehrere Subunternehmer damit zu beauftragen, einzelne oder alle Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
ALLGEMEINES
18.1 Änderung: Keine Änderung des Vertrages (einschließlich Leistungen oder hiernach zu erbringende Werke) ist wirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt und von jeder Partei oder für sie unterschrieben ist.
18.2 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe nach dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich in Textform erfolgt, und er gilt nur für die Umstände, für welche er erklärt wird. Falls eine Partei ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag oder aufgrund Gesetzes nicht ausübt oder mit Verzögerung ausübt, so stellt dies keinen Verzicht auf die betreffenden (oder andere) Rechte oder Rechtsbehelfe dar.
18.3 Teilunwirksamkeit: Falls eine Bestimmung des Vertrages (oder Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer sonstigen zuständigen Behörde für unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar erklärt wird, so lässt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der sonstigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung soll in diesem Fall durch eine solche Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
18.4 Beziehung: Dieser Vertrag beabsichtigt und begründet keine Partnerschaft oder Gemeinschaftsunternehmung und keine Partei ist dazu befugt, für die andere Partei als Vertreter zu handeln oder sie zu verpflichten.
18.5 (frei geblieben)
18.6 Mitteilungen: Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die nach diesem Vertrag oder in sonstiger Weise schriftlich erfolgen muss, kann per E-Mail oder Brief an Rosa-Luxemburg Strasse 14, 10178 Berlin, Deutschland zu Händen der Rechtsabteilung abgegeben werden.
ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT
19 Der Vertrag und jegliche Streitigkeiten bezüglich seines Gegenstandes unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
20 Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen der englischen und deutschen Fassung dieser AGB ist die englische Fassung maßgebend.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR THE BLACKBIRD™ RIG (das „Rig“)
MIETE DES RIG
- Umfang: Soweit The Mill und der Kunde einen separaten Vertrag über Leistungen abgeschlossen haben, wonach das Rig dazu verwendet wird, Aufnahmen zu machen („Live Action-Vertrag“), gelten die nachstehenden Bestimmungen.
- Geistiges Eigentum: The Mill behält das Eigentum und den Besitz sowie alle Rechte (einschließlich aller geistigen Schutzrechte) an allen Daten, die von dem Rig erfasst werden, was Telemetrie, 3D-Modellierung und Animationsdaten umfasst, ohne darauf begrenzt zu sein, soweit dies aufgrund des Live Action-Vertrages erfolgt, außer soweit von den Parteien anderweitig vereinbart. Wenn der Kunde zur Nutzung solcher Daten für irgendeinen Zweck eine Lizenz benötigt, so einigen die Parteien sich schriftlich nach Maßgabe eines Angebots und zusätzlicher Nutzungsbedingungen auf die Bedingungen einer solchen Lizenz